Verbrauchertipps für eine gelungene Urlaubsreise: Ihre Rechte und hilfreiche Apps
Der Sommer ist die beliebteste Reisezeit, doch Zwischenfälle wie Verspätungen oder Gepäckverlust können die Urlaubsfreude trüben. Wer sich jedoch im Voraus über seine Rechte informiert, kann gelassen bleiben und unnötigen Stress vermeiden.
Rechte bei Flugreisen
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Mit der „Flugärger-App“ der Verbraucherzentralen, gefördert vom baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, können Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen und geltend machen. Wird Ihre Forderung abgelehnt, kann die Schlichtungsstelle „Schlichtung Reise & Verkehr“ einbezogen werden. Diese Unterstützungen gelten jedoch nicht für Pauschalreisen.
Reiserechte im Zugverkehr
Bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten können Bahnreisende 25 % und bei mehr als 120 Minuten 50 % des Ticketpreises erstattet bekommen. Bei Verspätungen über 60 Minuten vor der Abfahrt können Sie sogar vom Ticket zurücktreten und den vollen Fahrpreis erstattet bekommen. Für Inhaber von Zeitkarten sind ebenfalls Entschädigungen möglich. Beachten Sie, dass bei Zugwechseln ein zeitlicher Puffer eingeplant werden sollte, insbesondere wenn das Deutschlandticket und Fernverkehrszüge kombiniert werden.
Seit Juni 2023 entfällt der Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen oder Verhalten Dritter. Bei Streiks bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen.
Reiserücktritt bei Naturkatastrophen
Pauschalreisende können bei Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Vulkanausbrüchen vor Reiseantritt zurücktreten, wenn der Urlaubsort betroffen ist. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als Indiz für außergewöhnliche Umstände. Individuell gebuchte Reisen sind hiervon ausgenommen, und es gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Rechte bei Insolvenzen von Reiseunternehmen
Pauschalreisende sind bei Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft abgesichert und können sich bei Reisemängeln an den Veranstalter wenden. Individualreisende müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
Vermeidung hoher Roaming-Gebühren
Innerhalb der EU können Sie Ihr Handy zum gleichen Preis wie zu Hause nutzen. Achten Sie jedoch auf spezielle Flatrate-Tarife, die im EU-Ausland anders gehandhabt werden können. Bei Reisen außerhalb der EU oder auf Kreuzfahrten können hohe Roaming-Gebühren anfallen. Ungerechtfertigte Rechnungen können Sie innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Anbieter anfechten.
Hilfreiche Apps
Für Autoreisende bietet die App „Mit dem Auto ins Ausland“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wertvolle Informationen zu Verkehrsregeln, Mautgebühren und Verhaltensweisen bei Unfällen im Ausland. Die App ist kostenlos und als Web-Version verfügbar.
Indem Sie sich im Voraus informieren und die richtigen Apps nutzen, können Sie Ihren Urlaub entspannter genießen und sich auf die schönen Momente konzentrieren.