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Neue Gesetzesinitiative zur Stärkung der Genossenschaften in Deutschland

Das Bundesministerium der Justiz treibt mit einem neuen Gesetzesentwurf die Digitalisierung und Attraktivität von Genossenschaften voran, während gleichzeitig Maßnahmen gegen Missbrauch verschärft werden sollen. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann betont die Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die digitalisierte Wirtschaft anzupassen und die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten.

Schon 2022 ermöglichte eine Gesetzesänderung virtuelle Genossenschaftsversammlungen und Online-Anmeldungen zum Genossenschaftsregister per Videokommunikation. Jetzt sollen weitere Schriftformerfordernisse abgeschafft werden, um die Gründung und Verwaltung von Genossenschaften zu erleichtern. Dies beinhaltet auch digitale Sitzungen, Beschlussfassungen und die Informationsversorgung der Mitglieder.

Genossenschaften spielen eine bedeutende Rolle im deutschen Wirtschaftsleben, mit insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern. Sie tragen zur sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur bei, indem sie günstigen Wohnraum bereitstellen, Bankdienstleistungen in ländlichen Gebieten sicherstellen und zur Energiewende beitragen. Der neue Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Genossenschaften weiterhin effektiv und transparent agieren können, während gleichzeitig unseriöse Praktiken bekämpft werden.

Der Referentenentwurf sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter:

  • Förderung der Digitalisierung durch Abschaffung der meisten Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform.
  • Beschleunigung der Genossenschaftsgründung durch Maßnahmen wie die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände.
  • Verschärfte Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Verwendung der genossenschaftlichen Rechtsform.

Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt und ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz einsehbar. Interessierte Kreise haben bis zum 23. August 2024 Zeit, ihre Meinung einzubringen.

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