Im Innenstadtbereich der Hansestadt Salzwedel ist in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) untersagt.
Der betroffene Bereich, auf den sich diese Anordnung bezieht, wird auf einen Teilbereich der historischen Altstadt der Hansestadt Salzwedel (siehe Planzeichnung) begrenzt.
Der Salzwedeler Stadtrat hatte am 28.10.2020 mehrheitlich beschlossen, dass im Bereich der Altstadt am 31.12. und 01.01. das Abbrennen von so genannten Feuerwerkskörpern untersagt ist.
Das bedeutet, dass an Silvester im Altstadtgebiet der Hansestadt Salzwedel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.