Celle. Seit dem 1. Oktober 2010 gilt in Celle ein striktes Feuerwerksverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern. Die Regelung, die im Sprengstoffgesetz verankert ist, verbietet das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern. Das Verbot gilt ganzjährig und nicht nur rund um Silvester.
In Celle umfasst das Verbot den sogenannten Inneren Ring, der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz begrenzt wird. In diesem Bereich ist das Abbrennen von Feuerwerk an 365 Tagen im Jahr untersagt.
Die Regelung soll dazu beitragen, die historischen Fachwerkhäuser und andere sensible Gebäude vor Bränden und Beschädigungen zu schützen. Die Stadt Celle setzt damit ein Zeichen für den Denkmalschutz und die Sicherheit ihrer Bewohner.
Quelle Pressemitteilung: Celle