In Wolfenbüttel ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der gesamten Innenstadt, einschließlich der August- und Juliusstadt, verboten. Grund dafür ist die überwiegend aus Fachwerkhäusern bestehende Bausubstanz, die durch Feuerwerk eine erhöhte Brandgefahr birgt. Das Verbot gilt auch im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Altenheime.
Die Regelung basiert auf der bundesweit gültigen 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die seit Oktober 2009 in Kraft ist. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Stadt appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerk nur in erlaubten Bereichen zu zünden.
Zudem erinnert die Stadtverwaltung an die Reinigungspflicht nach dem Feuerwerk: Grundstückseigentümer oder Mieter sind verpflichtet, abgeschossene Raketen und Böller bis spätestens zum 2. Januar zu beseitigen. So soll verhindert werden, dass Straßen und Gehwege nach dem Jahreswechsel vermüllt zurückbleiben.
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