Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) in zweiter Lesung beschlossen. Ab September 2024 wird das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Damit wird künftig jede Erzieherin bzw. jeder Erzieher im Durchschnitt 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreuen. Diese Anpassung führt zu jährlichen Mehrkosten von 11,8 Millionen Euro.
Bildungsministerin Simone Oldenburg betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern trotz eines bundesweiten Mangels von über 400.000 Kita-Plätzen gut aufgestellt sei. „Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, wo verkürzte Öffnungszeiten zum Alltag gehören, gibt es in unserem Land für jedes Kind einen Platz, und wir bieten die längsten Öffnungszeiten,“ sagte Oldenburg. Die Novelle des KiföG zielt darauf ab, die Qualität der Betreuung zu verbessern und die Gruppengrößen zu reduzieren. Der Betreuungsschlüssel wurde bereits von 1:18 auf 1:15 gesenkt und wird nun weiter optimiert.
Zusätzlich wurde im Landesrahmenvertrag vor zwei Wochen ein Mindestpersonalschlüssel festgelegt, der über 700 neue Erzieherinnen und Erzieher in die Kitas bringt. Die weitere Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses erhöht die Zahl um etwa 500 zusätzliche Fachkräfte. Insgesamt konnten seit dem letzten Jahr über 1.200 neue Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Darüber hinaus wird die Vergütung für Auszubildende in der Kindertagesförderung von 80 auf 90 Prozent des Tarifverdienstes erhöht, was einer monatlichen Erhöhung von etwa 100 bis 120 Euro und insgesamt etwa 4.000 Euro mehr über die Ausbildungsdauer entspricht.