Chancengerechtigkeit in Kitas: Mecklenburg-Vorpommern setzt auf gezielte Unterstützung

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Ziel gesetzt, Chancengerechtigkeit von Anfang an zu fördern. Das neue Kindertagesförderungsgesetz sieht spezielle Regelungen vor, um Kindertagesstätten zu unterstützen, die überwiegend Kinder aus benachteiligten Familien betreuen. Diese Kitas erhalten zusätzliche Fachkräfte, um die Betreuung und Förderung der Kinder zu verbessern.

Zusätzliche Fachkräfte für benachteiligte Kinder

„Zur Umsetzung dieser neuen Regelung werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas eingestellt. Darüber hinaus wächst in den kommenden Jahren durch weitere Qualitätsverbesserungen der Fachkräftebedarf deutlich“, erklärte Ministerin Simone Oldenburg. Sie betonte, dass die Ausbildungsplatzplanung an diesen Bedarf angepasst wird: „Wir bilden bedarfsgerecht aus. Jährlich werden über 500 Personen in pädagogischen Berufen ausgebildet. Dem gegenüber steht ca. die gleiche Anzahl benötigter Fachkräfte im Land.“

Herausforderungen und Lösungsansätze

Eine aktuelle Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt, dass Kitas mit einem höheren Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien oft unter Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteilen leiden. Ministerin Oldenburg kommentierte die Ergebnisse: „Die Studie verdeutlicht, dass unser Weg in der Kindertagesförderung richtig ist. In Mecklenburg-Vorpommern erhält jedes Kind einen Platz in einer Kita und somit ist sie richtigerweise für alle Kinder zugänglich.“

Familienfreundliches Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Vorreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen, den Kita-Öffnungszeiten und der Bereitstellung flexibler Betreuungszeiten. Seit 2020 profitieren Eltern von der Beitragsfreiheit in Krippe, Kita, Hort und Tagespflege. „Beitragsfreie Bildung von Anfang an hilft, Benachteiligungen zu überwinden. Auch in den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen“, so die Ministerin.

Gesetzliche Anpassungen zur Förderung

Das am 24. Mai 2024 in Kraft getretene vierte Kindertagesförderungsänderungsgesetz konkretisiert die Unterstützung für Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern aus benachteiligten Familien. Diese Kitas profitieren von zusätzlichem Personal, insbesondere wenn sie überdurchschnittlich viele Kinder betreuen, deren Verpflegungskosten übernommen werden, die aus sozial benachteiligten Verhältnissen stammen oder einen Migrationshintergrund haben.

Durch diese gezielten Maßnahmen setzt Mecklenburg-Vorpommern ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit und zeigt, wie wichtig eine umfassende Unterstützung für alle Kinder ist, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.

 

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