Ab 2024 wird die Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern deutlich einfacher. Die neue Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und mehr Gebäudeeigentümer dazu motivieren, Solarstrom zu nutzen. Bislang galten Eigentümer*innen, die ihre Mietparteien mit Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage versorgten, als Energieversorgungsunternehmen – ein rechtlich komplizierter und bürokratischer Prozess, der viele abschreckte.
Im Gegensatz zum bisherigen Mieterstrommodell bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung keine Vollversorgung, sondern teilt den verfügbaren Solarstrom unter den Mietparteien auf. Diese behalten ihre bisherigen Stromverträge und reduzieren lediglich ihren Strombezug durch den Solaranteil. Ein Gebäudestromnutzungsvertrag regelt die genaue Aufteilung des Solarstroms, während die Wahl des externen Stromlieferanten frei bleibt.
Voraussetzung ist eine Photovoltaikanlage am Gebäude sowie die Installation von intelligenten Messsystemen (Smart Meter), die den Stromverbrauch viertelstündlich erfassen. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu unabhängige Beratungen an und unterstützt Eigentümer*innen bei der Umsetzung.
Diese Neuregelung, geregelt im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b), soll den Ausbau erneuerbarer Energien in Mietshäusern vorantreiben und den Bürokratieaufwand spürbar verringern. Interessierte können sich unter https://verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 informieren.
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