Bodenseekreis (FN, TT, ÜB)

Baden-Württemberg

Das Landratsamt Bodenseekreis gibt wichtige Hinweise für ein sicheres Silvesterfest 2025. Feuerwerkskörper dürfen nur mit CE-Kennzeichen verwendet werden, und Kategorie F2 ist ab 18 Jahren erlaubt. Das Abbrennen ist nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, gestattet – Verstöße können bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.

Pyrotechnik ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und brandempfindlichen Gebäuden verboten. Die Feuerwehr rät, Sicherheitsabstände einzuhalten, Löschmittel bereitzustellen und Feuerwerkskörper nie nachzuzünden. Rücksicht auf Tiere und Mitmenschen ist besonders wichtig. Bei Notfällen gilt die europaweite Notrufnummer 112. Das Landratsamt wünscht allen einen sicheren Rutsch ins neue Jahr!

 

 
 
 
 
 
 
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Quelle Pressemitteilung:

https://www.bodenseekreis.de/aktuelles/artikel/2024/12/silvester-ohne-blaulicht-1/

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