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Angesichts steigender Freizeit- und Erholungsbedürfnisse sowie der zunehmenden Flächenversiegelung ist es essenziell, der Verwahrlosung und Verwilderung von offenen Landschaften entgegenzuwirken. Besonders betroffen sind landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, wie etwa Weinberge. Besitzer solcher Flächen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Grundstücke entweder aktiv zu bewirtschaften oder sie regelmäßig zu pflegen, um eine ordnungsgemäße Beweidung sicherzustellen oder mindestens einmal jährlich zu mähen. Diese Regelung soll gewährleisten, dass benachbarte Grundstücke nicht durch unkontrollierten Samenflug beeinträchtigt werden (§ 26 LLG).
Weiterlesen: Weinberge: Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht zur Erhaltung der Landschaft
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