Dresden (kreisfreie Stadt)(DD)
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Wahlausschuss entscheidet über Kandidierende für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl in Dresden
Am Sonntag, den 1. September 2024, finden gleich zwei bedeutende Wahlen in Dresden statt: die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag und die Wahl des Dresdner Integrations- und Ausländerbeirats. Welche Kandidierenden für den Integrations- und Ausländerbeirat auf den Stimmzetteln stehen werden, entscheidet der Wahlausschuss am Donnerstag, 4. Juli 2024, ab 10 Uhr im Festsaal des Neuen Rathauses, Rathausplatz 1. Einen Tag später, am Freitag, 5. Juli 2024, ab 10 Uhr, fällt der Kreiswahlausschuss die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl.
Insgesamt haben sich vom 31. Mai 2024 bis zum 27. Juni 2024 32 Bewerberinnen und Bewerber für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl angemeldet. Zum Vergleich: Bei der letzten Wahl im Jahr 2019 gingen 28 Wahlvorschläge ein. Jede Bewerbung muss von mindestens 20 Unterschriften unterstützt werden. Die Wahlvorschläge für die Landtagswahl konnten vom 29. März bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden und mussten gegebenenfalls ihre Unterstützungsunterschriften nachweisen.
Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl werden am Montag, 15. Juli 2024, in der elektronischen Ausgabe des Dresdner Amtsblattes veröffentlicht. Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl erscheint am Donnerstag, 18. Juli 2024, im elektronischen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt.
Die Dresdner Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich über die Kandidierenden und Wahlvorschläge zu informieren und am 1. September 2024 aktiv an der Wahl teilzunehmen. Die Wahl des Integrations- und Ausländerbeirats ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Integration und zum harmonischen Zusammenleben in Dresden.
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Inklusion im Alltag: Dresden bietet Hilfen für Menschen mit Behinderung
In Dresden hat jeder zehnte Einwohner eine Behinderung. Für diese Menschen ist es von großer Bedeutung, ihren Alltag weitgehend selbstständig und selbstbestimmt meistern zu können. Um die Inklusion im Bereich Mobilität zu gewährleisten, bietet die Stadt Dresden verschiedene praktische Erleichterungen, Assistenzen und finanzielle Vergünstigungen. Hier sind einige wichtige Angebote für Dresdnerinnen und Dresdner zusammengefasst.
Alltagsbegleitung
Ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, können sich beim Besuch von medizinischen Einrichtungen, bei Behördengängen sowie bei der An- und Abfahrt zu Veranstaltungen vom Begleitservice der Alltagsbegleitung unterstützen lassen. Die Begleitung ist für die Seniorinnen und Senioren kostenfrei und wird von der Fachservicestelle der Volkssolidarität Dresden vermittelt. Dieses Projekt wird vom Land Sachsen gefördert. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter www.dresden.de/alltagsbegleitung.
Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad
Pflegebedürftige Menschen können sich unterwegs – beispielsweise zur Ärztin oder zum Arzt, zum Einkaufen oder zu Behörden – sowie zu öffentlichen Veranstaltungen begleiten lassen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen diese Aufgaben. Die Pflegekassen stellen Pflegebedürftigen dafür einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können über die Fachservicestelle der Volkssolidarität gewonnen werden. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter www.dresden.de/pflege-nachbarschaftshilfe.
Mobilitätszuwendung
Für Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihrer Mobilitätsbeeinträchtigung den öffentlichen Personennahverkehr nicht, nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, gibt es eine Mobilitätszuwendung. Diese Zuwendung wird als monatlicher Geldbetrag ausgezahlt und setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale sowie bis zu fünf Zuschlägen. Die Berechtigten können das Budget für bestimmte Fahrten frei einsetzen. Die Mobilitätszuwendung ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Stadt Dresden. Zuständig ist das Sozialamt. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/mobil-mit-behinderung.
Schwerbehindertenausweis
Betroffene können beim Sozialamt die Feststellung der Behinderung beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis, der den Grad der Behinderung angibt und mögliche Merkzeichen für Nachteilsausgleiche enthält. Das Merkzeichen „B“ berechtigt beispielsweise zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/schwerbehinderung.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eine umfassende Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen, können beispielsweise Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten. Das kann im Einzelfall eine Assistenzperson sein, die bei der Planung und Bewältigung von Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/eingliederungshilfe.
Dresden setzt sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und bietet eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungen, um ihnen einen selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.
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Ferienpass der Städtischen Bibliotheken: Erfolgreicher Verkauf und neuer Nachschub in Sicht
Für das erste Mal in diesem Jahr bieten die Städtischen Bibliotheken den Ferienpass an, und das mit großem Erfolg. Seit Anfang Juli sind in den Bibliotheken alle Exemplare restlos vergriffen. Doch es gibt gute Nachrichten für Interessierte: Nachschub ist in Sicht, zumindest für die Zentralbibliothek im Kulturpalast, Schloßstraße 2. Ab Montag, dem 8. Juli, ist die Broschüre hier wieder erhältlich.
Diese Woche bleiben alle Städtischen Bibliotheken planmäßig geschlossen. Die Zentralbibliothek wird jedoch ab nächster Woche Montag bis Sonnabend jeweils von 10 bis 19 Uhr geöffnet sein. In allen anderen Zweigstellen der Städtischen Bibliotheken ist der Verkauf des Ferienpasses derzeit ausgesetzt.
Für diejenigen, die den Ferienpass erwerben möchten, aber nicht in der Nähe der Zentralbibliothek wohnen, gibt es weitere Verkaufsstellen. Bürgerbüros, Verwaltungsstelle und Stadtkassen bieten den Ferienpass ebenfalls an. Eine vollständige Liste der Verkaufsstellen ist auf der Internetseite der Stadt verfügbar.
Der Ferienpass bietet eine Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche während der Schulferien. Die Städtischen Bibliotheken haben dieses Jahr erstmals den Ferienpass in ihr Angebot aufgenommen und sind von der großen Nachfrage begeistert.
Für weitere Informationen und Einblicke in die kommenden Veranstaltungen besuchen Sie bitte unsere Webseite.
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Grillen und Lagerfeuer in Dresden: Regeln und Tipps für einen sicheren Sommer
Dresden – Der Sommer in Dresden bietet zahlreiche Möglichkeiten, um gemütlich zu grillen oder um ein Lagerfeuer zu sitzen. Doch bevor Sie Ihren Grill anzünden oder ein Lagerfeuer entfachen, sollten Sie sich über die geltenden Regeln informieren, um sicherzustellen, dass Ihr Abend unbeschwert und rechtlich einwandfrei verläuft.
Grillen in der Stadt
In Dresden gibt es insgesamt dreizehn kostenlose Grillplätze, die ohne vorherige Anmeldung genutzt werden können. Diese befinden sich in verschiedenen Stadtteilen, darunter die Altstadt, Neustadt, Prohlis, Cotta und Dresden-Plauen. Einige der bekannten Grillplätze sind am Elbufer Albertbrücke, am Volksfestgelände Marienbrücke, im Open-Air-Gelände Ostragehege und am Sternplatz. Eine vollständige Liste und eine Karte der Grillplätze finden Sie unter www.dresden.de/lagerfeuer-grillen.
Lagerfeuer an der Elbe mit Genehmigung
Für das Entfachen von Lagerfeuern an fünf spezifischen Stellen am Dresdner Elbufer ist eine Genehmigung erforderlich. Diese Stellen sind durch Feldsteine mit Schildern gekennzeichnet und befinden sich in Johannstadt, Pieschen, Neustadt, Hosterwitz und Loschwitz. Die Genehmigungen werden ausschließlich elektronisch über das Online-System der Landeshauptstadt Dresden erteilt. Die Gebühr beträgt zehn Euro und kann per PayPal, Giropay oder Kreditkarte entrichtet werden. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr ist nicht möglich. Weitere Informationen und die Standorte der Feuerstellen finden Sie unter www.dresden.de/lagerfeuer.
Was ist beim Lagerfeuer und beim Grillen zu beachten?
Grillen und offene Feuer sind nur auf den offiziellen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen erlaubt. Auf Privatgrundstücken (außerhalb von Schutzgebieten) darf gegrillt und offene Feuer entzündet werden, solange handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwendet, keine Abfälle verbrannt und die Nachbarn nicht gestört werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten. Als Brennmaterial dürfen naturbelassenes stückiges Holz oder Grillholzkohle bzw. Grillholzkohlebriketts verwendet werden.
Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten. An der Elbe gelten die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze ist verboten. Die Elbwiesen werden zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt und dürfen während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für weitere Fragen zum Thema Lagerfeuer und Grillen in Dresden können Sie sich an das Umweltamt wenden unter Telefon 0351-4886271 oder E-Mail