Inklusion im Alltag: Dresden bietet Hilfen für Menschen mit Behinderung

In Dresden hat jeder zehnte Einwohner eine Behinderung. Für diese Menschen ist es von großer Bedeutung, ihren Alltag weitgehend selbstständig und selbstbestimmt meistern zu können. Um die Inklusion im Bereich Mobilität zu gewährleisten, bietet die Stadt Dresden verschiedene praktische Erleichterungen, Assistenzen und finanzielle Vergünstigungen. Hier sind einige wichtige Angebote für Dresdnerinnen und Dresdner zusammengefasst.

Alltagsbegleitung

Ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, können sich beim Besuch von medizinischen Einrichtungen, bei Behördengängen sowie bei der An- und Abfahrt zu Veranstaltungen vom Begleitservice der Alltagsbegleitung unterstützen lassen. Die Begleitung ist für die Seniorinnen und Senioren kostenfrei und wird von der Fachservicestelle der Volkssolidarität Dresden vermittelt. Dieses Projekt wird vom Land Sachsen gefördert. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter www.dresden.de/alltagsbegleitung.

Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegegrad

Pflegebedürftige Menschen können sich unterwegs – beispielsweise zur Ärztin oder zum Arzt, zum Einkaufen oder zu Behörden – sowie zu öffentlichen Veranstaltungen begleiten lassen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen diese Aufgaben. Die Pflegekassen stellen Pflegebedürftigen dafür einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können über die Fachservicestelle der Volkssolidarität gewonnen werden. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter www.dresden.de/pflege-nachbarschaftshilfe.

Mobilitätszuwendung

Für Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihrer Mobilitätsbeeinträchtigung den öffentlichen Personennahverkehr nicht, nur eingeschränkt oder nur in Begleitung nutzen können, gibt es eine Mobilitätszuwendung. Diese Zuwendung wird als monatlicher Geldbetrag ausgezahlt und setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale sowie bis zu fünf Zuschlägen. Die Berechtigten können das Budget für bestimmte Fahrten frei einsetzen. Die Mobilitätszuwendung ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Stadt Dresden. Zuständig ist das Sozialamt. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/mobil-mit-behinderung.

Schwerbehindertenausweis

Betroffene können beim Sozialamt die Feststellung der Behinderung beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis, der den Grad der Behinderung angibt und mögliche Merkzeichen für Nachteilsausgleiche enthält. Das Merkzeichen „B“ berechtigt beispielsweise zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/schwerbehinderung.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eine umfassende Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen, können beispielsweise Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten. Das kann im Einzelfall eine Assistenzperson sein, die bei der Planung und Bewältigung von Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/eingliederungshilfe.

Dresden setzt sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und bietet eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungen, um ihnen einen selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.

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