Wahlausschuss entscheidet über Kandidierende für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl in Dresden
Am Sonntag, den 1. September 2024, finden gleich zwei bedeutende Wahlen in Dresden statt: die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag und die Wahl des Dresdner Integrations- und Ausländerbeirats. Welche Kandidierenden für den Integrations- und Ausländerbeirat auf den Stimmzetteln stehen werden, entscheidet der Wahlausschuss am Donnerstag, 4. Juli 2024, ab 10 Uhr im Festsaal des Neuen Rathauses, Rathausplatz 1. Einen Tag später, am Freitag, 5. Juli 2024, ab 10 Uhr, fällt der Kreiswahlausschuss die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl.
Insgesamt haben sich vom 31. Mai 2024 bis zum 27. Juni 2024 32 Bewerberinnen und Bewerber für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl angemeldet. Zum Vergleich: Bei der letzten Wahl im Jahr 2019 gingen 28 Wahlvorschläge ein. Jede Bewerbung muss von mindestens 20 Unterschriften unterstützt werden. Die Wahlvorschläge für die Landtagswahl konnten vom 29. März bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden und mussten gegebenenfalls ihre Unterstützungsunterschriften nachweisen.
Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl werden am Montag, 15. Juli 2024, in der elektronischen Ausgabe des Dresdner Amtsblattes veröffentlicht. Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Integrations- und Ausländerbeiratswahl erscheint am Donnerstag, 18. Juli 2024, im elektronischen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt.
Die Dresdner Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich über die Kandidierenden und Wahlvorschläge zu informieren und am 1. September 2024 aktiv an der Wahl teilzunehmen. Die Wahl des Integrations- und Ausländerbeirats ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Integration und zum harmonischen Zusammenleben in Dresden.