Grillen und Lagerfeuer in Dresden: Regeln und Tipps für einen sicheren Sommer

Dresden – Der Sommer in Dresden bietet zahlreiche Möglichkeiten, um gemütlich zu grillen oder um ein Lagerfeuer zu sitzen. Doch bevor Sie Ihren Grill anzünden oder ein Lagerfeuer entfachen, sollten Sie sich über die geltenden Regeln informieren, um sicherzustellen, dass Ihr Abend unbeschwert und rechtlich einwandfrei verläuft.

Grillen in der Stadt

In Dresden gibt es insgesamt dreizehn kostenlose Grillplätze, die ohne vorherige Anmeldung genutzt werden können. Diese befinden sich in verschiedenen Stadtteilen, darunter die Altstadt, Neustadt, Prohlis, Cotta und Dresden-Plauen. Einige der bekannten Grillplätze sind am Elbufer Albertbrücke, am Volksfestgelände Marienbrücke, im Open-Air-Gelände Ostragehege und am Sternplatz. Eine vollständige Liste und eine Karte der Grillplätze finden Sie unter www.dresden.de/lagerfeuer-grillen.

Lagerfeuer an der Elbe mit Genehmigung

Für das Entfachen von Lagerfeuern an fünf spezifischen Stellen am Dresdner Elbufer ist eine Genehmigung erforderlich. Diese Stellen sind durch Feldsteine mit Schildern gekennzeichnet und befinden sich in Johannstadt, Pieschen, Neustadt, Hosterwitz und Loschwitz. Die Genehmigungen werden ausschließlich elektronisch über das Online-System der Landeshauptstadt Dresden erteilt. Die Gebühr beträgt zehn Euro und kann per PayPal, Giropay oder Kreditkarte entrichtet werden. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr ist nicht möglich. Weitere Informationen und die Standorte der Feuerstellen finden Sie unter www.dresden.de/lagerfeuer.

Was ist beim Lagerfeuer und beim Grillen zu beachten?

Grillen und offene Feuer sind nur auf den offiziellen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen erlaubt. Auf Privatgrundstücken (außerhalb von Schutzgebieten) darf gegrillt und offene Feuer entzündet werden, solange handelsübliche Geräte und Brennstoffe verwendet, keine Abfälle verbrannt und die Nachbarn nicht gestört werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten. Als Brennmaterial dürfen naturbelassenes stückiges Holz oder Grillholzkohle bzw. Grillholzkohlebriketts verwendet werden.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten. An der Elbe gelten die Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze ist verboten. Die Elbwiesen werden zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt und dürfen während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für weitere Fragen zum Thema Lagerfeuer und Grillen in Dresden können Sie sich an das Umweltamt wenden unter Telefon 0351-4886271 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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