Unterstützung im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit: Schleswig-Holstein führt Entlastungspaket ein

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat rasch reagiert, um tierhaltende Betriebe im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) zu unterstützen. Eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erlaubte die Anwendung von drei Impfstoffen zur Bekämpfung dieser durch Stechmücken übertragenen Krankheit. Schleswig-Holstein hat nun ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht, um den flächendeckenden Impfschutz für Rinder, Schafe und Ziegen zu fördern.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betonte die Bedeutung der Maßnahme für die Tiergesundheit und ermutigte alle Tierhalterinnen und -halter im Land zur Impfung: „Die Impfung stellt den einzigen wirksamen Schutz gegen diese Krankheit dar. Mit einem Zuschuss von 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind möchten wir dazu beitragen, dass möglichst alle Tiere geimpft werden.“

Die Impfungen sind verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren, was eine unbürokratische Abwicklung sicherstellt. Die Kosten werden direkt mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds verrechnet, die beim nächsten Meldestichtag fällig werden. Dieser wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres sein.

Hintergrund zur Blauzungenkrankheit (BTV-3)

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Gnitzen übertragene Tierseuche, die vor allem Schafe und Rinder betrifft. Symptome können Fieber, Fressunlust, gerötete Schleimhäute und schwere Krankheitsverläufe sein. Besonders für Schafe kann die Krankheit tödlich verlaufen. Seit dem erstmaligen Auftreten im Herbst 2023 in Mitteleuropa hat sich BTV-3 bereits ausgebreitet und betrifft derzeit Regionen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz.

Schleswig-Holstein ist derzeit noch frei von der Blauzungenkrankheit, daher unterliegt das Verbringen von Tieren aus betroffenen Zonen einer Genehmigungspflicht. Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, bei Verdachtsfällen umgehend tierärztlichen Rat einzuholen und das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Für weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den aktuellen Regelungen in Schleswig-Holstein besuchen Sie bitte die folgenden Links:

Die Landesregierung steht bereit, um alle Fragen rund um die Blauzungenkrankheit und deren Bekämpfung zu beantworten und Unterstützung zu bieten.

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