Magdeburg (PM) – Die Inhaberin eines Nagelstudios wurde vom Amtsgericht Magdeburg rechtskräftig wegen Leistungsbetrugs in sechs Fällen verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe von insgesamt 50 Tagessätzen zu je 30,00 EUR.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg ermittelte, dass die Verurteilte während der Corona-Pandemie falsche Angaben in ihren Anträgen auf Kurzarbeitergeld und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen gemacht hatte. Insbesondere wurden für einen Arbeitnehmer, der tatsächlich Kurzarbeitergeld bezog, teilweise keine oder geringere Ausfallzeiten angegeben als tatsächlich vorhanden. Dies führte zu einer Überzahlung an Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von fast 1000 EUR, die der Agentur für Arbeit von Dezember 2020 bis Mai 2021 entstanden.

Zusatzinformation:

Bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und der pauschalierten Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen müssen alle relevanten Tatsachen korrekt angegeben werden. Dies umfasst die tatsächliche Arbeitszeit, den entstandenen Arbeitsausfall und die Vergütung des Arbeitnehmers. Falsche Angaben in diesen Bereichen können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

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