RP Darmstadt übernimmt Verantwortung für neue Lebensmittelwarnungs-App in Hessen
Darmstadt, aktuelles Datum – Das RP Darmstadt ist nicht nur an der Entwicklung der neuen Lebensmittelwarnungs-App beteiligt, sondern ist nun auch im Regelbetrieb für die Einstellung von Meldungen aus Hessen verantwortlich. Seit der Inbetriebnahme vor zwei Wochen hat das RP bereits drei Meldungen auf der neuen Plattform veröffentlicht.
Im ersten Fall ging es um eine Grüne Soße, bei der auf der Verpackung ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum ausgewiesen wurde. Anfang dieser Woche wurde eine Meldung über zwei verschiedene Beikost-Gläschen für Säuglinge und Kleinkinder veröffentlicht, da in beiden Produkten zu hohe Belastungen mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin festgestellt wurden. Zuletzt hat das RP gestern eine Meldung einer Bolognese- und einer BBQ-Sauce wegen nicht deklariertem Gluten eingestellt.
Dr. Lackner zeigt sich zufrieden mit den Abläufen: „Die Abläufe haben in allen Fällen gut funktioniert und auch technisch läuft das System stabil.“ Rückmeldungen aus den Reihen der App-Nutzerinnen und -Nutzer über das bereitgestellte Feedback-Formular sind jederzeit willkommen.
Hintergrund:
Das Portal lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform von Bund und Ländern, die Verbraucherinnen und Verbraucher deutschlandweit über Rückrufe und sonstige relevante Meldungen aus den Bereichen Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Mittel zum Tätowieren sowie Baby- und Kinderprodukte informiert. Die zuständigen Behörden der 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren hier im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Informationen zu Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend beziehungsweise aus anderen Gründen für den Verzehr ungeeignet sind oder Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können.
Zudem werden auf lebensmittelwarnung.de weiterführende Informationen zu Gesundheitsgefahren sowie Handlungsempfehlungen angeboten. Im Glossar werden häufig genutzte Begriffe und Themen erläutert. Die FAQ enthalten viele hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen. Außerdem ist vorgesehen, das Portal als Kommunikationsmedium, zum Beispiel in Krisensituationen, zu nutzen. Das RP Darmstadt ist für die Veröffentlichung von Meldungen zuständig, sofern das für den Rückruf verantwortliche Unternehmen seinen Sitz in Hessen hat.