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Neue Geschäftsführung für den Kultursommer Südhessen gesucht
Darmstadt - Der Kultursommer Südhessen e.V. (KUSS) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Geschäftsführung, die die Verantwortung für die Leitung der Geschäftsstelle und die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte übernimmt. Die ausgeschriebene Position erfordert nicht nur die Beantragung von Fördermitteln und die Akquise von Sponsoren, sondern auch die Koordination von Kunst- und Kulturveranstaltungen in Südhessen.
Die neue Geschäftsführung wird zudem für die Organisation von Kooperationsveranstaltungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Fortbildungsveranstaltungen und die Weiterentwicklung des Kultursommers verantwortlich sein. Bewerber sollten über sehr gute Kenntnisse der lokalen Kultur, Erfahrungen in Verwaltungsangelegenheiten und Projektmanagement sowie ein ausgeprägtes Organisations- und Kommunikationsgeschick verfügen.
Der Kultursommer Südhessen e.V. ist ein Zusammenschluss mehrerer Landkreise und Städte, der jährlich über 200 Kulturveranstaltungen im Sommerhalbjahr fördert und mit speziellen Reihen wie „Junger KUSS“ und „Tage der offenen Ateliers“ Akzente setzt. Interessierte finden weitere Informationen auf der Internetseite des Kultursommers Südhessen.
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Gastausstellung zum 50-jährigen Bestehen des BBK Darmstadt–Südhessen verlängert
Darmstadt - Die Gastausstellung zum 50-jährigen Bestehen des BBK Darmstadt–Südhessen in der Regionalgalerie Südhessen im Regierungspräsidium Darmstadt wird aufgrund des großen Zuspruchs bis zum 23. August verlängert.
Die Ausstellung kann wochentags von 10 bis 16:30 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr besucht werden. 14 ausgewählte Mitglieder des BBK zeigen eine Vielzahl von Kunstwerken, darunter Kollagen, Zeichnungen, Aquarelle, Schmuckkunst und Skulpturen.
Die Regionalgalerie Südhessen bietet in ihren denkmalgeschützten Räumen am Luisenplatz 2 regelmäßig Gastausstellungen an, zuletzt im Jahr 2019 mit der Schau zum 100-jährigen Bestehen der Darmstädter Sezession.
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- Geschrieben von: Redaktion GS/KI
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Darmstadt ist eine kreisfreie Großstadt im Süden Hessens mit 164.792 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2023). Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg und gehört zum Rhein-Main-Gebiet. Die Stadt ist bekannt als "Wissenschaftsstadt" und war früher Residenzstadt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, des Großherzogtums Hessen und des Volksstaats Hessen. Darmstadt ist auch bekannt für den Jugendstil, insbesondere durch die UNESCO-Weltkulturerbe-Künstlerkolonie Mathildenhöhe.
Die Stadt wurde während des Zweiten Weltkriegs stark zerstört, aber heute ist etwa jedes dritte Gebäude aus der Zeit vor dem Krieg erhalten. Darmstadt beherbergt mehrere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, darunter die Technische Universität Darmstadt, das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung und das Europäische Raumflugkontrollzentrum (ESA/ESOC).
Darmstadt ist in neun Stadtteile gegliedert und hat eine starke Wirtschaft, die von Unternehmen wie der Deutschen Telekom, der Software AG und der Merck KGaA geprägt wird. Die Stadt ist auch Heimat des Fußball-Erstligisten SV Darmstadt 98.
Die Geografie Darmstadts ist geprägt durch verschiedene Naturräume und die Stadt liegt am Übergang von der Oberrheinischen Tiefebene zum Odenwald. Darmstadt hat ein gemäßigtes Klima mit milden Wintern und warmen Sommern.
Die Stadt hat eine lange Geschichte, die bis in das 11. Jahrhundert zurückreicht, und wurde im Laufe der Zeit durch Eingemeindungen und Ausgliederungen vergrößert und verändert. Die Einwohnerzahl Darmstadts hat im Laufe der Jahrhunderte stark schwankt, insbesondere durch den Zweiten Weltkrieg und die anschließende Wiederaufbauzeit.
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Kreislaufwirtschaftsgesetz: Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet zur Verwertung von Abfällen. Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen in zugelassenen Anlagen beseitigt werden, sofern nichts anderes bestimmt ist. Für pflanzliche Abfälle gelten jedoch Ausnahmen vom Anlagenbenutzungszwang. Beispielsweise können Gartenabfälle durch Kompostierung verwertet werden, entweder im eigenen Garten oder in einer Kompostierungsanlage. Eine weitere Möglichkeit ist die Verarbeitung zu Holzhackschnitzeln zur Energiegewinnung in einer zugelassenen Recyclinganlage.
Das einfache Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Hier greift die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen" (PflAbfV HE). Voraussetzungen für eine zulässige Verbrennung sind unter anderem Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Grundstücksgrenzen, Begrenzung auf bestimmte Tageszeiten und Witterungsbedingungen sowie die Einhaltung von Rauchgrenzwerten. Andere Abfälle dürfen nicht mit verbrannt werden.
Es besteht eine Anzeigepflicht bei der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Tage vor der geplanten Verbrennung. Die Anzeige muss Informationen wie Lage und Größe des Grundstücks, Art und Menge des Abfalls sowie Name, Alter und Anschrift der Aufsichtsperson enthalten. Wer die geltenden Vorgaben nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Städte und Gemeinden können ergänzende Regelungen erlassen, daher sollte man sich immer vorab bei den zuständigen Stellen vor Ort informieren.
Das Regierungspräsidium (RP) weist zudem darauf hin, dass in bereits länger aufgeschichteten Gehölz- und Strauchschnitthaufen Tiere Unterschlupf gefunden haben könnten. Daher empfiehlt es sich, die Haufen vor dem Verbrennen umzusetzen.