- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Nordfriesland (NF)
- Zugriffe: 71
Erfolgreiche "STADTRADELN"-Kampagne in Nordfriesland: 47 Tonnen CO2 eingespart
Mit großem Erfolg ging die diesjährige "STADTRADELN"-Kampagne in Nordfriesland zu Ende. Die 94 teilnehmenden Teams legten zusammen fast 282.000 klimafreundliche Kilometer zurück und sparten damit beeindruckende 47 Tonnen CO2 ein. Diese Menge entspricht den Emissionen, die beim Kochen von 8,6 Millionen Tassen Kaffee oder Tee freigesetzt werden – eine großartige Belohnung für das Radfahren an den kühleren Tagen.
Weiterlesen: Fast 282.000 Kilometer beim »STADTRADELN« klimafreundlich zurückgelegt
- Details
- Geschrieben von: Pressemitteilung
- Kategorie: Nordfriesland (NF)
- Zugriffe: 74
Neues Angebot: Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Nordfriesland. Ab dem 2. August bietet das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland eine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für gewerbsmäßige Lebensmittelverarbeitung und -zubereitung an. Dieses neue Angebot ersetzt die bisherigen Präsenz-Vorträge, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht mehr möglich sind.
Daniel Binz, Verwaltungsleiter des Gesundheitsamtes, hebt hervor: "Wir freuen uns, den gastronomischen Betrieben in Nordfriesland und insbesondere auf den Inseln jetzt ein Online-Angebot machen zu können. Das erspart den Teilnehmern teils lange Fahrzeiten."
Technisch wird die Online-Belehrung durch das Technologiezentrum Glehn in Korschenbroich umgesetzt, unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Teilnehmer benötigen einen Computer, ein Notebook oder ein Tablet, eine Internetverbindung, ein Smartphone sowie ein gültiges Ausweisdokument. Die Belehrung erfolgt durch einen Informationsfilm und einen Wissenstest. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ihr Gesundheitszeugnis per Post oder E-Mail.
Interessenten können sich ab Montag, dem 2. August, über https://nf.gotzg.de anmelden. Die Belehrungen finden wochentags von 8 bis 20:30 Uhr und sonnabends von 9 bis 15:30 Uhr statt. Die Gebühr in Höhe von 25 Euro ist online zu entrichten. Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Belehrung sind unter www.nordfriesland.de/belehrungen abrufbar.
Für bestimmte Personengruppen ist die Teilnahme kostenfrei: Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen sowie ehrenamtlich Tätige mit entsprechendem Nachweis.
- Details
- Geschrieben von: PM/KI
- Kategorie: Nordfriesland (NF)
- Zugriffe: 68
Baumschutz: Rechtliche Vorgaben und Fachregeln für den Erhalt von Alleen und prägenden Gehölzen
Für Alleen und andere landschaftsprägende Gehölze gelten strenge rechtliche Vorgaben, um ihr Erscheinungsbild zu schützen und ihre langfristige Gesundheit zu gewährleisten. Besonders in Gemeinden und Städten mit eigenen Baumschutzsatzungen sind Maßnahmen zur Pflege und Sicherung dieser Bäume gesetzlich geregelt.
Laut Naturschutzgesetz dürfen Baumreihen entlang von Straßen, markante Einzelbäume sowie Baumgruppen nicht übermäßig beeinträchtigt oder gar gefällt werden. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und ökologische Funktionen zu sichern.
Über das gesetzliche Mindestmaß hinaus haben einige Kommunen spezielle Baumschutzsatzungen erlassen, um bestimmte Bäume im Stadt- oder Ortsbild zusätzlich zu schützen. Diese Satzungen legen fest, wie und wann Eingriffe in die Bäume erlaubt sind und welche Pflegemaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden müssen.
Fachbetriebe, die Rückschnitte durchführen, müssen sich an das Standardregelwerk „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ halten. Dieses Regelwerk betont die Erhaltung des natürlichen Erscheinungsbildes der Bäume oder Gehölzstrukturen. Erlaubte Maßnahmen umfassen die Entfernung von Totholz, Formschnitte zur Verbesserung des Lichtraumprofils und die Kappung der Baumkrone um höchstens ein Drittel.
Allerdings wird die Einkürzung der gesamten Baumkrone, wie sie vermehrt in der Landschaft praktiziert wird, kritisch betrachtet. Diese Maßnahme führt häufig zu unerwünschtem Wasseraustrieb, der die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen kann und sein charakteristisches Erscheinungsbild verändert. Besondere Baumarten wie Kopflinden oder -weiden können hierbei Ausnahmen darstellen, wo eine Kappung der Krone angebracht sein kann.
Für Interessierte und Fachleute ist es wichtig, sich über die jeweiligen örtlichen Regelungen zu informieren und diese im Umgang mit Alleen und prägenden Gehölzen zu beachten. Nur so lässt sich der Erhalt dieser wertvollen Bestandteile unserer Landschaft langfristig sichern.
Nähere Informationen zu spezifischen Baumschutzsatzungen und Pflegemaßnahmen sind bei den örtlichen Naturschutzbehörden erhältlich.