Darmstadt (kreisfreie Stadt)(DA)
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Gastausstellung zum 50-jährigen Bestehen des BBK Darmstadt–Südhessen verlängert
Darmstadt - Die Gastausstellung zum 50-jährigen Bestehen des BBK Darmstadt–Südhessen in der Regionalgalerie Südhessen im Regierungspräsidium Darmstadt wird aufgrund des großen Zuspruchs bis zum 23. August verlängert.
Die Ausstellung kann wochentags von 10 bis 16:30 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr besucht werden. 14 ausgewählte Mitglieder des BBK zeigen eine Vielzahl von Kunstwerken, darunter Kollagen, Zeichnungen, Aquarelle, Schmuckkunst und Skulpturen.
Die Regionalgalerie Südhessen bietet in ihren denkmalgeschützten Räumen am Luisenplatz 2 regelmäßig Gastausstellungen an, zuletzt im Jahr 2019 mit der Schau zum 100-jährigen Bestehen der Darmstädter Sezession.
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Darmstadt ist eine kreisfreie Großstadt im Süden Hessens mit 164.792 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2023). Sie ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirks Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg und gehört zum Rhein-Main-Gebiet. Die Stadt ist bekannt als "Wissenschaftsstadt" und war früher Residenzstadt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, des Großherzogtums Hessen und des Volksstaats Hessen. Darmstadt ist auch bekannt für den Jugendstil, insbesondere durch die UNESCO-Weltkulturerbe-Künstlerkolonie Mathildenhöhe.
Die Stadt wurde während des Zweiten Weltkriegs stark zerstört, aber heute ist etwa jedes dritte Gebäude aus der Zeit vor dem Krieg erhalten. Darmstadt beherbergt mehrere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, darunter die Technische Universität Darmstadt, das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung und das Europäische Raumflugkontrollzentrum (ESA/ESOC).
Darmstadt ist in neun Stadtteile gegliedert und hat eine starke Wirtschaft, die von Unternehmen wie der Deutschen Telekom, der Software AG und der Merck KGaA geprägt wird. Die Stadt ist auch Heimat des Fußball-Erstligisten SV Darmstadt 98.
Die Geografie Darmstadts ist geprägt durch verschiedene Naturräume und die Stadt liegt am Übergang von der Oberrheinischen Tiefebene zum Odenwald. Darmstadt hat ein gemäßigtes Klima mit milden Wintern und warmen Sommern.
Die Stadt hat eine lange Geschichte, die bis in das 11. Jahrhundert zurückreicht, und wurde im Laufe der Zeit durch Eingemeindungen und Ausgliederungen vergrößert und verändert. Die Einwohnerzahl Darmstadts hat im Laufe der Jahrhunderte stark schwankt, insbesondere durch den Zweiten Weltkrieg und die anschließende Wiederaufbauzeit.
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Kreislaufwirtschaftsgesetz: Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet zur Verwertung von Abfällen. Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen in zugelassenen Anlagen beseitigt werden, sofern nichts anderes bestimmt ist. Für pflanzliche Abfälle gelten jedoch Ausnahmen vom Anlagenbenutzungszwang. Beispielsweise können Gartenabfälle durch Kompostierung verwertet werden, entweder im eigenen Garten oder in einer Kompostierungsanlage. Eine weitere Möglichkeit ist die Verarbeitung zu Holzhackschnitzeln zur Energiegewinnung in einer zugelassenen Recyclinganlage.
Das einfache Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Hier greift die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen" (PflAbfV HE). Voraussetzungen für eine zulässige Verbrennung sind unter anderem Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Grundstücksgrenzen, Begrenzung auf bestimmte Tageszeiten und Witterungsbedingungen sowie die Einhaltung von Rauchgrenzwerten. Andere Abfälle dürfen nicht mit verbrannt werden.
Es besteht eine Anzeigepflicht bei der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Tage vor der geplanten Verbrennung. Die Anzeige muss Informationen wie Lage und Größe des Grundstücks, Art und Menge des Abfalls sowie Name, Alter und Anschrift der Aufsichtsperson enthalten. Wer die geltenden Vorgaben nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Städte und Gemeinden können ergänzende Regelungen erlassen, daher sollte man sich immer vorab bei den zuständigen Stellen vor Ort informieren.
Das Regierungspräsidium (RP) weist zudem darauf hin, dass in bereits länger aufgeschichteten Gehölz- und Strauchschnitthaufen Tiere Unterschlupf gefunden haben könnten. Daher empfiehlt es sich, die Haufen vor dem Verbrennen umzusetzen.
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RP Darmstadt übernimmt Verantwortung für neue Lebensmittelwarnungs-App in Hessen
Darmstadt, aktuelles Datum – Das RP Darmstadt ist nicht nur an der Entwicklung der neuen Lebensmittelwarnungs-App beteiligt, sondern ist nun auch im Regelbetrieb für die Einstellung von Meldungen aus Hessen verantwortlich. Seit der Inbetriebnahme vor zwei Wochen hat das RP bereits drei Meldungen auf der neuen Plattform veröffentlicht.
Im ersten Fall ging es um eine Grüne Soße, bei der auf der Verpackung ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum ausgewiesen wurde. Anfang dieser Woche wurde eine Meldung über zwei verschiedene Beikost-Gläschen für Säuglinge und Kleinkinder veröffentlicht, da in beiden Produkten zu hohe Belastungen mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin festgestellt wurden. Zuletzt hat das RP gestern eine Meldung einer Bolognese- und einer BBQ-Sauce wegen nicht deklariertem Gluten eingestellt.
Dr. Lackner zeigt sich zufrieden mit den Abläufen: „Die Abläufe haben in allen Fällen gut funktioniert und auch technisch läuft das System stabil.“ Rückmeldungen aus den Reihen der App-Nutzerinnen und -Nutzer über das bereitgestellte Feedback-Formular sind jederzeit willkommen.
Hintergrund:
Das Portal lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform von Bund und Ländern, die Verbraucherinnen und Verbraucher deutschlandweit über Rückrufe und sonstige relevante Meldungen aus den Bereichen Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Mittel zum Tätowieren sowie Baby- und Kinderprodukte informiert. Die zuständigen Behörden der 16 Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren hier im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Informationen zu Produkten, die möglicherweise gesundheitsgefährdend beziehungsweise aus anderen Gründen für den Verzehr ungeeignet sind oder Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können.
Zudem werden auf lebensmittelwarnung.de weiterführende Informationen zu Gesundheitsgefahren sowie Handlungsempfehlungen angeboten. Im Glossar werden häufig genutzte Begriffe und Themen erläutert. Die FAQ enthalten viele hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen. Außerdem ist vorgesehen, das Portal als Kommunikationsmedium, zum Beispiel in Krisensituationen, zu nutzen. Das RP Darmstadt ist für die Veröffentlichung von Meldungen zuständig, sofern das für den Rückruf verantwortliche Unternehmen seinen Sitz in Hessen hat.
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Darmstadt/Main-Taunus. In Liederbach (Main-Taunus-Kreis) wird an diesem Wochenende der diesjährige Bezirksentscheid der Hessischen Feuerwehr-Leistungsübungen des Regierungsbezirks Darmstadt ausgetragen. Bei den entsprechenden