Harsewinkel, 13. Juni 2024 - Die Stadtwerke Harsewinkel geben bekannt, dass ab dem 1. Juli 2024 die gesetzlich vorgeschriebene Gasspeicherumlage von 0,186 ct/kWh (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) auf 0,25 ct/kWh (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) angehoben wird. Trotz dieser Erhöhung können sich Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Harsewinkel auf stabile Gaspreise freuen.
Die Mehrkosten, die durch die Erhöhung der Gasspeicherumlage entstehen, werden vollständig von den Stadtwerken übernommen. Somit bleiben die Preise für Gas unverändert, und die Kundinnen und Kunden müssen keine zusätzlichen Belastungen befürchten.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage ist ein gesetzlich vorgeschriebener Preisbestandteil des Gaspreises in Deutschland. Sie dient dazu, die Mindestfüllstände der Gasspeicher zu gewährleisten, die zur Sicherung der Gasversorgung erforderlich sind. Die Kosten für den Einkauf und die Speicherung von Gas, die durch die Sicherstellung dieser Mindestfüllstände entstehen, werden über die Gasspeicherumlage finanziert und von allen Gaskundinnen und -kunden gleichermaßen getragen.
Die Trading Hub Europe GmbH unterstützt als Marktgebietsverantwortliche die Speicherbetreiber bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben, indem sie Gas einkauft und einspeichert.
Weiterhin persönliche Beratung verfügbar
Für weitere Fragen oder Beratungsbedarf stehen die Stadtwerke Harsewinkel ihren Kundinnen und Kunden wie gewohnt zur Verfügung. Das Team der Stadtwerke Harsewinkel freut sich darauf, Ihnen bei allen Anliegen rund um die Energieversorgung behilflich zu sein.