Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das das bisherige Transsexuellengesetz ersetzt, erleichtert den Prozess der Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen erheblich. Personen können ihre Geschlechtsidentität und den gewünschten Vornamen künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen, ohne die bisher notwendigen langwierigen und oft entwürdigenden Begutachtungsverfahren.
Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian hebt hervor: „Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich Geschichte. Es freut mich besonders, dass wir nun ein Gesetz haben, das das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt und Menschen ermöglicht, ihre Geschlechtsidentität frei und ohne unnötige Hürden zu leben.“ Christiane Hinninger, Bürgermeisterin von Wiesbaden und zuständig für die Gleichstellung, freut sich ebenfalls über diesen Fortschritt: „Die Teilnehmenden an unseren Gesprächsrunden mit der LSBT*IQ-Community haben lange genug gewartet, bis die Bundesregierung wichtige Forderungen umgesetzt hat.“
Ablauf der Änderung
Bevor die persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben werden kann, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Ein Vordruck zur schriftlichen Anmeldung des Änderungswunsches steht auf dem Bürgerserviceportal der Landeshauptstadt Wiesbaden unter https://portal.wiesbaden.de zur Verfügung. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann die persönliche Erklärung im Standesamt, nach Terminvereinbarung, abgegeben und die Änderungen im Geburtenregister eingetragen werden. Diese Dienstleistung wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.
Koohestanian betont weiter: „Das neue Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Akzeptanz dar. Es ermöglicht den Menschen, ihre Identität selbstbestimmt und in Würde leben zu können.“
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen und Ansprechpersonen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden zu finden. Fragen und Terminwünsche können per E-Mail an: