Afrikanische Schweinepest im Rhein-Neckar-Kreis: Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Seuche

Der Rhein-Neckar-Kreis sieht sich nun auch unmittelbar von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen, nachdem ein toter Wildschwein-Kadaver in benachbarten Kreis Bergstraße positiv auf das Virus getestet wurde. In Reaktion auf die Situation hat das Landratsamt verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen, die ab heute, dem 1. August, in Kraft treten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine Einschleppung des ASP-Virus in den Rhein-Neckar-Kreis schnell zu erkennen und dessen Ausbreitung zu verhindern.

Maßnahmen zur Seucheneindämmung

Da die Afrikanische Schweinepest erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann und derzeit keine Impfung gegen das Virus verfügbar ist, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. „Die erlassenen Allgemeinverfügungen regeln die Vorgehensweise bei einem Fund in der Nähe der Kreisgrenze und beschreiben die betroffenen Kommunen sowie spezifische Regelungen für die verschiedenen Zonen,“ erläutert Doreen Kuss, Dezernentin im Landratsamt.

Wesentliche Maßnahmen umfassen:

  • Sperrzone II: Ab dem 1. August gilt in dieser Zone eine Leinenpflicht für Hunde. Zudem sind freizeitliche Aktivitäten im Wald nur noch auf befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Betroffen sind die Kommunen Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach.

  • Jägerpflichten: Jäger müssen Blutproben von erlegten, verunfallten oder verendet aufgefundenen Wildschweinen entnehmen und zur Untersuchung auf das ASP-Virus an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe senden. Probenmaterialien und Versandumschläge werden vom Veterinäramt bereitgestellt.

  • Schweinehalterpflichten: Halter von Hausschweinen im Rhein-Neckar-Kreis sind verpflichtet, Proben von verendeten oder notgetöteten Schweinen an das CVUA zu senden. Zudem müssen Schweinehaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet sind, unverzüglich angemeldet werden.

Weitere Informationen

Die Allgemeinverfügungen sind auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung verfügbar. Ausführliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie auf der Sonderseite www.rhein-neckar-kreis.de/asp.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die neuen Regelungen zu halten und bei Auffälligkeiten, insbesondere bei Wildschweinkadavern, umgehend das Veterinäramt zu informieren. Die Maßnahmen sind wichtig, um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und die Tiergesundheit im Kreis zu schützen.

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