Ab dem 13. Januar 2025 verschickt die Finanzverwaltung im Mühlenbecker Land die neuen Grundsteuer-Bescheide an alle Grundstücksbesitzer. Diese erhalten den Bescheid, sobald sie bereits einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Oranienburg bekommen haben. Die Gemeinde richtet für Rückfragen eine zentrale Telefon-Hotline ein, die ab dem 13. Januar unter 033056 841-500 erreichbar ist. Die Hotline bietet erweiterte Sprechzeiten, um den erwarteten hohen Andrang zu bewältigen.
Bis zum Erhalt des neuen Bescheids sollten Zahlungen für die Grundsteuer zurückgestellt werden. Bereits gezahlte Beträge für 2025 werden erstattet, während bestehende SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig bleiben. Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid müssen direkt beim Finanzamt Oranienburg eingereicht werden, wobei mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Hintergrund der Neuerungen ist die Grundsteuerreform, die 2018 vom Bundesverfassungsgericht angestoßen wurde. Ziel ist eine gerechtere Berechnung der Grundsteuer basierend auf aktuellen Wertverhältnissen. Im Mühlenbecker Land gelten ab 2025 folgende Hebesätze: 225 v.H. für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 170 v.H. für Grundsteuer B (Grundstücke).
Weitere Informationen zur Reform finden Sie auf der Website des Finanzamts Brandenburg: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de
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