Änderung des Landesplanungsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg in Kraft
Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Januar 2024 die Änderung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags beschlossen, die heute in Kraft tritt. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Verfahren zur räumlichen Ordnung und Entwicklung effizienter zu gestalten und so schnellere Ergebnisse bei der gemeinsamen Landesplanung zu ermöglichen.
Zitate:
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Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin: „Die Novellierung des Planungsrechts ist dringend erforderlich. Der international wachsende Wettbewerb, steigende Anforderungen durch Digitalisierung und Globalisierung, die Energiewende sowie der demografische Wandel stellen auch unsere gemeinsame Landesplanung vor neue Herausforderungen. Wir müssen staatliche und private Investitionen schneller umsetzen können. Daher haben wir die Planungs- und Verwaltungsverfahren spürbar effizienter und moderner gestaltet.“
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Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Mit den heute in Kraft getretenen Änderungen reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Planungen und machen die gemeinsame Landesplanung fit für die Zukunft. Wir setzen auf die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen, um wichtige Vorhaben der Raumordnung deutlich zu beschleunigen. Unser Ziel ist es, die Metropolregion Berlin-Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort weiter voranzubringen.“
Hintergrund:
Die Änderungen des Landesplanungsvertrags zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu verringern und Verwaltungsprozesse zu digitalisieren. Dies soll die Raumordnung und Entwicklung in der Metropolregion Berlin-Brandenburg effizienter gestalten und die Umsetzung wichtiger Projekte beschleunigen.