Umtauschpflicht für Papierführerscheine: Wichtige Informationen für Fahrerinnen und Fahrer
Für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins, die bis zum Jahr 1971 geboren wurden oder jünger sind, rückt eine wichtige Frist näher: Der obligatorische Umtausch auf den neuen Führerschein ist bis zum 19. Januar 2025 erforderlich. Dieser Umtausch dient der Anpassung an EU-weite Regelungen und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich.
Umtauschfrist und Verfahren
Um den Umtausch rechtzeitig zu vollziehen und Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig tätig zu werden. Der Antrag kann persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes gestellt werden, ohne dass hierfür ein vorheriger Termin erforderlich ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Antragstellung online über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrregensburg/igvfsw.
Für eine effiziente Abwicklung kann ein Termin zur persönlichen Vorsprache unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ gebucht werden.
Details zum Umtausch
Der Umtausch selbst ist verpflichtend, da der alte Papierführerschein nach Ablauf der Frist ungültig wird. Dies könnte im Falle einer Kontrolle zu einem Verwarngeld führen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Umtausch in der Regel keine Gesundheitsprüfung erfordert, sondern rein verwaltungstechnischer Natur ist. Die bisherigen Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen übertragen.
Benötigte Unterlagen
Zur Beantragung des neuen Führerscheins werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Alter Führerschein
- Aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
- Falls der alte Führerschein nicht beim aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich, die bei der ursprünglichen Behörde angefordert werden muss.
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro, zuzüglich der Ausgaben für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch jederzeit möglich
Führerscheininhaber, die bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins sind und nicht zur obligatorischen Umtauschgruppe gehören, haben jederzeit die Möglichkeit, freiwillig den Umtausch vorzunehmen.
Für weitere Informationen und detaillierte Auskünfte steht die Führerscheinstelle des Landratsamtes gerne zur Verfügung. Der Umtausch auf den neuen Führerschein trägt dazu bei, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern und an aktuelle gesetzliche Anforderungen anzupassen.