Online-Verfahren für Verpflichtungserklärungen in Ludwigshafen
Ab sofort können Bürger*innen ihre Verpflichtungserklärungen bequem online ausfüllen und an die zuständige Behörde in Ludwigshafen übermitteln. Dies bedeutet, dass für die Abgabe der Erklärung kein persönlicher Termin bei der Ausländerbehörde des Bereichs Bürgerdienste mehr notwendig ist.
Wichtige Details zum Online-Verfahren:
- Registrierung mit BundID: Um die Online-Dienste zu nutzen, können sich Bürger*innen mit der BundID legitimieren. Dies erleichtert die Beantragung und Bearbeitung digitaler Anträge. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, sich bei BundID zu registrieren.
- Hochladen von Nachweisen: Notwendige Nachweise für die Verpflichtungserklärung können ebenfalls über das Online-Angebot auf der städtischen Webseite www.ludwigshafen.de hochgeladen werden.
- Vorbereitung der Erklärung: Ohne BundID können Verpflichtungserklärungen bereits vor dem Termin in der Ausländerbehörde vorbereitet werden. Eine persönliche Vorsprache ist nur zur Unterzeichnung und Abholung der Dokumente erforderlich.
Weitere Informationen:
- Verpflichtungserklärungen sind erforderlich, wenn Verwandte oder Bekannte aus Drittstaaten (nicht EU, EWR, Schweiz) nach Deutschland eingeladen werden und ein Visum oder Aufenthaltstitel benötigen.
- Die Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, muss auch die einladende Person sein. Die Erklärung kann nicht durch Dritte abgegeben werden.
- Die Ausländerbehörde prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verpflichtenden Person, um sicherzustellen, dass sie in der Lage ist, für alle Kosten aufzukommen, die durch den Aufenthalt des Eingeladenen entstehen könnten.
Für eine Übersicht der Bonitätsvoraussetzungen und weiterführende Informationen besuchen Sie bitte die Webseite zur Verpflichtungserklärung.
Mit der Einführung des Online-Services wird die Abwicklung von Verpflichtungserklärungen deutlich erleichtert und beschleunigt.