Fahrradstraßen in Oppau und Edigheim: Neue Verkehrsregeln ab 15. Juli 2024
In der Woche vom 15. bis 19. Juli 2024 werden in Oppau und Edigheim zwei Fahrradstraßen eingerichtet. In Oppau wird die Bad-Aussee-Straße zwischen Rheinstraße und Bürgermeister-Trupp-Straße und in Edigheim die Straße Im Zinkig umgewandelt. Beide Straßen werden bereits heute intensiv vom Radverkehr genutzt, unter anderem von Berufspendlern und Schüler*innen.
Die Ausweisung als Fahrradstraße soll die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen, da Kraftfahrzeuge dem Radverkehr untergeordnet sind. Kfz-Verkehr ist weiterhin erlaubt, muss jedoch mit maximal 30 km/h und besonderer Vorsicht fahren. "Es besteht also ein Vorrang des Radverkehrs, Autos sind sozusagen nur zu Gast in einer Fahrradstraße", so Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt.
Zusätzlich zu den Verkehrsschildern werden großflächige Bodenpiktogramme auf der Fahrbahn aufgetragen, um die Erkennbarkeit und Aufmerksamkeit auf die neuen Verkehrsregeln zu steigern.
Wichtigste Regeln in einer Fahrradstraße:
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Grundsätzlich sind nur Fahrräder und E-Tretroller erlaubt. Andere Fahrzeuge dürfen nur dann benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind.
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Tempo 30 ist die Maximalgeschwindigkeit für Kfz und Motorräder, die sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen müssen.
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Parken auf der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer*innen freigegeben wurde.
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Vorfahrtsregelungen ändern sich nicht, es gelten die üblichen Vorschriften zur Fahrbahnnutzung.
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Fußgänger*innen benutzen wie üblich den Gehweg oder den Fahrbahnrand, falls keine Gehwege vorhanden sind.
Die Verwaltung möchte das Projekt evaluieren und Erkenntnisse darüber sammeln, wie sich Verkehrsteilnehmer*innen in diesem Bereich verhalten.