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Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen im Rheinisch-Bergischen Kreis bis 2033

Rheinisch-Bergischer Kreis – Bis zum Jahr 2033 müssen im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt etwa 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine gegen neue EU-Kartenführerscheine eintauschen. Dieser Umtausch ist zwingend vorgeschrieben. Um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden und die Bearbeitung der Anträge rechtzeitig zu gewährleisten, wurden die Fristen für den Umtausch nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum gestaffelt.

Für Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 wurde die Frist bis zum 19. Juli 2024 verlängert, was durch einen Erlass der Bezirksregierung Köln festgelegt wurde. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Personen der Jahrgänge ab 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden.

Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit, ihren Führerschein umzutauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Ab dem 19. Januar 2025 dürfen somit nur noch Personen, die vor 1953 geboren sind, einen gültigen Papierführerschein besitzen. Personen, die im Jahr 1953 oder später geboren wurden, dürfen nur noch mit einem Kartenführerschein unterwegs sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Führerschein umtauschen müssen, frühestens im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen. Ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist wird daher nicht empfohlen.

Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper Kreis ausgestellt wurde, sollten vor der Antragstellung mit ihrer Ausstellungsbehörde Kontakt aufnehmen. Dies ermöglicht eine schnellere Übermittlung der Daten an den Rheinisch-Bergischen Kreis und beschleunigt das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins.

Umtauschanträge können neben der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus auch in den lokalen Bürgerbüros gestellt werden. Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Bürgerinnen und Bürger unter rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Umtausch Führerschein“.

Für weitere Informationen und Einblicke in die kommenden Veranstaltungen besuchen Sie bitte unsere Webseite.

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