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Der Rhein-Kreis Neuss weist auf das Schulbedarfspaket im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hin, das bedürftigen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht. Dieses Paket umfasst:

  • 130 Euro zum Schuljahresbeginn im August
  • 65 Euro zum zweiten Halbjahr im Februar

Das Geld dient der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie Schultasche, Sportsachen, Schreibmaterialien (z.B. Füller, Kugelschreiber, Stifte), Taschenrechner, Hefte und Bastelmaterial.

Anspruch auf diese Leistungen haben Schüler, die Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sowie Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende. Ersteres wird automatisch ausgezahlt, Letzteres muss beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.

Zusätzlich deckt das Bildungs- und Teilhabepaket Mittagsverpflegung, Lernförderung, Ausflüge, Schülerbeförderung und kulturelle Teilhabe (wie Sportvereine und Musikschule) ab.

Weitere Informationen und Anträge sind unter www.rhein-kreis-neuss.de/but verfügbar,

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