Neue Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen in Köln
Familien in Köln, die Kinder und Jugendliche mit einer vorhandenen oder möglichen Behinderung haben, erhalten ab sofort eine neue Form der Unterstützung. Drei Verfahrenslots*innen im Amt für Kinder, Jugend und Familie sind dafür zuständig, bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen oder bei komplizierten Antragsverfahren zu helfen. Dies betrifft sowohl seelische als auch körperliche oder geistige Behinderungen.
Dagmar Niederlein, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, erklärt, dass das Ziel der Einführung der Verfahrenslots*innen ist, Prozesse zu vereinfachen und den Familien im schwer durchschaubaren Leistungsangebot verschiedener Behörden mehr Unterstützung zu bieten.
Die Verfahrenslots*innen vermitteln und informieren nicht nur zu städtischen Angeboten, sondern auch zu den Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Dazu gehören beispielsweise Eingliederungshilfen oder Rehabilitationsverfahren.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Verfahrenslots*innen ist die Vorbereitung auf die geplante Umstellung ab 2028, bei der Leistungen für junge Menschen mit Behinderung vorrangig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in Köln, gewährt werden sollen. Bisher war dies Aufgabe mehrerer Behörden.
Die Verfahrenslots*innen sind per E-Mail oder telefonisch donnerstags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 0221 / 221-33700 zu erreichen.