Hans Bornschlegl zum Kreisbrandrat gewählt: Landrätin Tanja Schweiger gratuliert

Landkreis - Landrätin Tanja Schweiger hat in der Feuerwehrdienstversammlung Hans Bornschlegl für das Amt des Kreisbrandrates vorgeschlagen und ihm zur Wahl gratuliert. Sie zeigte sich überzeugt, dass mit ihm die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Feuerwehren auch in Zukunft fortgesetzt werden kann.

In einem vorab versandten Informationsschreiben an alle 175 Kommandantinnen und Kommandanten hatte Landrätin Schweiger ihren Wahlvorschlag für Hans Bornschlegl ausführlich begründet. Sie hob dabei unter anderem seine langjährige Einsatzerfahrung, seinen Respekt vor dem Amt und seine Führungsqualitäten hervor. Bornschlegl ist seit 35 Jahren in der Feuerwehr aktiv, hat Erfahrung in allen Einsatzbereichen und ist als verlässlicher Partner und Vertreter der Feuerwehren bei zahlreichen schwierigen Einsätzen und großen Schadenslagen hervorgetreten.

Der Kreisbrandrat wird alle sechs Jahre von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren in geheimer Wahl gewählt, wobei der Wahlvorschlag durch die Landrätin erfolgt. Die Amtszeit des neu gewählten Kreisbrandrates beginnt mit Bestätigung durch die Regierung der Oberpfalz, frühestens jedoch nach Ablauf der turnusgemäßen Amtszeit des amtierenden Kreisbrandrates Wolfgang Scheuerer am 28. September 2024.

Die Aufgaben eines Kreisbrandrates umfassen die Beratung des Landratsamtes, der Gemeinden und der Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung, die Bestellung von Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeistern und Kreisfachberatern, die Einteilung des Kreisgebietes in Inspektionsbereiche, die Einberufung der Kommandantenversammlung, die Teilnahme und Koordination bei größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis, die Teilnahme an den Dienstversammlungen der Kreisbrandräte, die Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehren und Begutachtung der Einhaltung von Normen sowie die Einberufung der Kommandanten der Freiwilligen und der Pflichtfeuerwehren sowie der Leiter der Werkfeuerwehren zu einer Ausbildungsveranstaltung mindestens einmal pro Jahr und die Organisation von Ausbildungsveranstaltungen.

 

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