Landtag Bayern verabschiedet Änderungen im Polizeiaufgabengesetz
Am 17. Juli 2024 hat der Bayerische Landtag wichtige Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) beschlossen. Diese Anpassungen treten am 1. August 2024 in Kraft und zielen darauf ab, die Polizeiarbeit in Bayern effektiver zu gestalten.
Innenminister Joachim Herrmann betonte die Einführung der „Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA), die ab September 2024 in Betrieb genommen werden soll. VeRA wird die Kriminalpolizei bei der Gefahrenabwehr und Verbrechensprävention unterstützen, indem Daten schneller und effektiver ausgewertet werden können. Dabei werden Datenschutzrichtlinien und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts streng eingehalten.
Die Opposition, bestehend aus SPD und Grünen, lehnte den Gesetzentwurf ab, obwohl ähnliche Systeme in Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Einsatz sind. Herrmann kritisierte diese Ablehnung als unverständlich und unglaubwürdig.
Die Änderungen im PAG beinhalten auch Anpassungen aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, etwa zur heimlichen Wohnungsbetretung und zum Kernbereichsschutz bei verdeckten Ermittlungen. Außerdem wird die Videoüberwachung an gefährdeten Objekten wie Bahnhöfen und Flughäfen rechtlich geregelt und die Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Wasserschutzpolizei präzisiert.
Im POG werden die Unterstützungspflichten der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsflughäfen gegenüber der Polizei festgelegt. Im LStVG wird ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt und der Einsatzbereich von Polizeiangestellten zur Überwachung des ruhenden Verkehrs erweitert.
Weitere Informationen zu den Änderungen sind unter www.pag.bayern.de verfügbar.