Tickettool der Verbraucherzentralen hilft bei Problemen auf Konzerten und Festivals
Um ihren Lieblingsstar live zu erleben, geben viele Menschen sehr viel Geld aus und haben entsprechend hohe Erwartungen an einen unvergesslichen Abend. Doch nicht immer läuft das Event so reibungslos ab wie erwartet: Das Konzert beginnt zu spät, ein Unwetter zieht über das Gelände oder die Bühne ist vom teuer bezahlten Sitzplatz nur schlecht zu sehen. Um die Rechte von Betroffenen zu prüfen, bietet das kostenlose Tickettool der Verbraucherzentralen Unterstützung.
Das Konzert wird abgebrochen
Wenn das Konzert nicht vollständig stattfindet, muss auch nicht der volle Ticketpreis gezahlt werden. Betroffene können sich um Rückzahlung eines anteiligen Betrags bemühen. Wie viel sie vom Veranstalter fordern können, richtet sich nach dem Einzelfall. Bei einem Veranstalterfehler können auch Schäden wie Hotel- und Fahrtkosten ersetzt werden, was bei einem Unwetter in der Regel nicht der Fall ist.
Das Konzert beginnt zu spät oder ist zu kurz
Wenn das Konzert deutlich verspätet beginnt oder vorzeitig beendet wird, können Fans einen Teil des Eintrittspreises zurückfordern. Obwohl es keine generellen Richtwerte für die Mindestdauer eines Konzertes gibt, müssen sich Verbraucher:innen nicht alles gefallen lassen. Seriöse Veranstalter geben in der Regel Auskunft über die ungefähre Dauer des Konzertes.
Die Sicht ist eingeschränkt
Werden Plätze in unterschiedlichen Kategorien angeboten, ist die bessere Sicht auf die Bühne ein Kriterium für einen höheren Preis. Solange der Veranstalter nicht bereits beim Verkauf der Tickets auf eine eingeschränkte Sicht hinweist, dürfen Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass der Veranstalter auf teureren Plätzen für eine bessere Sicht sorgt. Ist das nicht der Fall, können Verbraucher:innen den Ticketpreis nachträglich mindern. Bei Stehplätzen ist grundsätzlich immer damit zu rechnen, dass die Sicht auf die Bühne durch andere Personen oder die Entfernung des Platzes zur Bühne eingeschränkt oder nicht möglich ist. Der Veranstalter muss hier nicht für eine ungehinderte Sicht auf die Bühne sorgen. Trotzdem dürfen Fans auch bei unbestuhlten Veranstaltungen davon ausgehen, dass sie die Möglichkeit haben, die Darbietung zu sehen. Bei größerer Entfernung zur Bühne könnte dies bedeuten, dass der Veranstalter beispielsweise eine zusätzliche Übertragung über eine Leinwand anbieten sollte.
Der Sound ist schlecht
Ist der Ton aufgrund fehlerhafter Technik schlecht, etwa weil er viel zu laut, leise oder verzerrt ist, liegt ein Mangel vor. Entscheidend ist, dass der Ton objektiv unzureichend war und es sich nicht um ein subjektives Empfinden einzelner Besucher:innen handelt. Ist das der Fall, können Verbraucher:innen den Ticketpreis nachträglich mindern.
Weiterführende Infos und Links:
Das interaktive Tickettool der Verbraucherzentralen hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um die Ansprüche durchzusetzen: www.verbraucherzentrale.nrw/rechte-bei-festivals-und-konzert