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Förderung für den Schulbedarf: Wer kann davon profitieren?
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Entdecken Sie die Vielfalt kultureller Erlebnisse im Landkreis Regensburg
Inmitten des diesjährigen Brückenfestes am 13. und 14. Juli lädt die Kallmünzer Ausstellung zu einer faszinierenden kulturellen Reise ein. Unter dem Motto "Kultur hat Zukunft" finden Kunstliebhaber hier eine Plattform, um über Grenzen hinweg zu gehen und neue Perspektiven zu entdecken. Die Ausstellung präsentiert Werke von talentierten Künstlern aus Kallmünz, die mit einer Vielzahl von Stilen und Techniken beeindrucken – sei es in Aquarell, Acryl oder Öl, ob abstrakt oder gegenständlich, groß oder klein.
Die Ausstellung im Alten Rathaus Kallmünz ist bis zum 28. Juli jeweils samstags und sonntags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Besonders sehenswert ist die öffentliche Finissage am Sonntag, den 28. Juli um 19 Uhr.
Veranstaltungsdaten:
- Dauer: Samstag, 06. Juli bis Sonntag, 28. Juli, immer samstags und sonntags von 14 bis 18 Uhr
- Ort: Altes Rathaus Kallmünz, Marktplatz 1, 93183 Kallmünz
- Eintritt: frei
- Weitere Informationen: www.kultureck.de
Ebenfalls Teil der kulturellen Highlights im Landkreis ist die Ausstellung in Neutraubling, die sich intensiv mit den Themen Heimat und Flucht auseinandersetzt. Hier werden eindrucksvolle Exponate, Fotos und Bilder unter dem Titel "Damals" (75 Jahre Sudetendeutsche Landsmannschaft) sowie Zeichnungen unter dem Thema "Heute" (Heimat Ukraine) präsentiert. Zwei Geflüchtete teilen ihre persönlichen Geschichten und zeigen ihre "neue Zukunft" in Deutschland durch bisher unveröffentlichte Werke, Dokumente und Exponate.
Veranstaltungsdaten:
- Dauer: Sonntag, 07. Juli bis Sonntag, 27. Oktober, jeweils erster und letzter Sonntag im Monat von 13 bis 16 Uhr
- Ort: Stadtarchiv Neutraubling, Königsberger Straße 4, 93073 Neutraubling
- Eintritt: frei
Diese beiden Ausstellungen sind Teil der kulturellen Veranstaltungsreihe 2024 des Landkreises Regensburg, die unter dem Motto "Zukunft.Kultur" steht. Über das gesamte Jahr hinweg werden insgesamt 63 Veranstaltungen angeboten, die Besucher aus nah und fern ansprechen. Den detaillierten Veranstaltungskalender können Sie auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreiskultur.de herunterladen oder an verschiedenen Auslagestellen im Landkreis kostenlos erhalten.
Erleben Sie die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und lassen Sie sich von neuen Perspektiven inspirieren – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Weiterlesen: Job-Speed-Dating im Landratsamt ging in die 2. Runde
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Umtauschpflicht für Papierführerscheine: Wichtige Informationen für Fahrerinnen und Fahrer
Für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins, die bis zum Jahr 1971 geboren wurden oder jünger sind, rückt eine wichtige Frist näher: Der obligatorische Umtausch auf den neuen Führerschein ist bis zum 19. Januar 2025 erforderlich. Dieser Umtausch dient der Anpassung an EU-weite Regelungen und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich.
Umtauschfrist und Verfahren
Um den Umtausch rechtzeitig zu vollziehen und Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig tätig zu werden. Der Antrag kann persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes gestellt werden, ohne dass hierfür ein vorheriger Termin erforderlich ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Antragstellung online über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrregensburg/igvfsw.
Für eine effiziente Abwicklung kann ein Termin zur persönlichen Vorsprache unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ gebucht werden.
Details zum Umtausch
Der Umtausch selbst ist verpflichtend, da der alte Papierführerschein nach Ablauf der Frist ungültig wird. Dies könnte im Falle einer Kontrolle zu einem Verwarngeld führen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Umtausch in der Regel keine Gesundheitsprüfung erfordert, sondern rein verwaltungstechnischer Natur ist. Die bisherigen Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen übertragen.
Benötigte Unterlagen
Zur Beantragung des neuen Führerscheins werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Alter Führerschein
- Aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
- Falls der alte Führerschein nicht beim aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich, die bei der ursprünglichen Behörde angefordert werden muss.
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro, zuzüglich der Ausgaben für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch jederzeit möglich
Führerscheininhaber, die bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins sind und nicht zur obligatorischen Umtauschgruppe gehören, haben jederzeit die Möglichkeit, freiwillig den Umtausch vorzunehmen.
Für weitere Informationen und detaillierte Auskünfte steht die Führerscheinstelle des Landratsamtes gerne zur Verfügung. Der Umtausch auf den neuen Führerschein trägt dazu bei, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern und an aktuelle gesetzliche Anforderungen anzupassen.